Baumeigentümer sind gegenüber Dritten verpflichtet, ihre Bäume so instandzuhalten, das diese keine Gefahren für andere darstellen. Im Rahmen von sogenannten Baumkontrollen (visuelle Baumkontrolle vom Boden aus) ist es Fachleuten möglich potenzielle Gefahrenquellen oder Defizite zu erkennen und Maßnahmen zu benennen.
Sofern Zweifel gegenüber der Stand- und Bruchsicherheit des jeweilgen Baums bestehen, müssen darüber hinaus eingehende Untersuchungen (wie z.B. Bohrwiderstandsmessungen) durchgeführt werden. Wenn „schwerere“ Defizite erkennbar sind, werden vom Baumkontrolleur bzw. Gutachter diese benannt und mögliche Maßnahmen aufgezeigt.
Entscheidungsträger ist immer der Eigentümer.
Mit der Beratung durch geschulte Fachleute ist es auch möglich „kranke“ Bäume sicher am Standort zu erhalten ohne diese unmittelbar zu entfernen.